Berufsunfähigkeit –Warum eine BU abschließen?

Das Einkommen sichert in der Regel den eigenen Lebensunterhalt. Fällt dieses aufgrund von Krankheit oder Unfall weg, weil man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, drohen finanzielle Engpässe oder sogar die Existenzbedrohung. Sich hier auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu verlassen, ist fatal, denn diese allein bietet nur einen unzureichenden Schutz.

Gehen Sie das Risiko nicht ein, sorgen Sie vor und schließen Sie für den Fall der Fälle eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab!

Unser Tipp: SolitärExklusiv® ‒ eine BU, die einzigartig am Markt ist! SolitärExklusiv® ist ein exklusives Sonderkonzept unseres Partners germanBroker.net AG.

SolitärExklusiv® – So funktioniert es!

  • SolitärExklusiv® ergänzt die BU-Bedingungen ausgewählter Versicherungsunternehmen.
  • Profitieren Sie von zusätzlichen Leistungen, die es so am Markt nicht gibt!
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©germanBroker.net AG

Das kann NUR SolitärExklusiv®: Die Highlights im Überblick

  • Immer auf dem neusten Stand bei gleichem Beitrag

SolitärExklusiv® bleibt nicht stehen! Jährlich verhandeln wir weitere Mehrwerte für Sie, die Ihre BU noch besser machen. Und das Beste: Diese Mehrwerte gelten ganz automatisch auch für Ihre Absicherung.

  • Mehr Leistung, gleicher Beitrag

Alle Mehrwerte, die wir für Sie verhandeln, haben keine Auswirkungen auf Ihren Beitrag.

  • Upgrade gefällig? Kein Problem!

Bringt der Versicherer einen neuen Tarif mit besseren Leistungen auf den Markt, haben Sie die Möglichkeit, in diesen Tarif zu wechseln ‒ ganz ohne erneute Gesundheitsprüfung.

  • Sie werden nicht allein gelassen

Schon bevor Sie einen Antrag auf Leistung einreichen, können Sie sich Rat von einem Fachanwalt einholen. Das kann Sie vor unbeabsichtigten Fehlern bewahren. Die Kosten für die Erstberatung übernehmen wir für Sie.

  • Unabhängigkeit, wenn es darauf ankommt

Sollte es im Fall der Fälle zu einem Leistungsfall kommen, können Sie sich sicher sein, dass ein unabhängiger Gutachter Ihren Fall objektiv prüft. Alle Versicherer von SolitärExklusiv® haben sich vertraglich dazu verpflichtet.

  • Anrecht auf neutralen Ärzteausschuss

Besteht Uneinigkeit über Ihren BU-Grad von 50 Prozent und liegen zwei gegensätzliche Gutachten vor, so haben Sie Anrecht auf einen neutralen Ärzteausschuss. Das Beste: an die Entscheidung des neutralen Ärzteausschusses muss sich der Versicherer halten!

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier